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21.10.2022 Keine automatische Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen

Die Abschlagszahlungen für die Gaskunden der Stadtwerke werden nicht automatisch ab Oktober angepasst. Obwohl dies zunächst angedacht war werden wir davon absehen, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer …

Die Abschlagszahlungen für die Gaskunden der Stadtwerke werden nicht automatisch ab Oktober angepasst. Obwohl dies zunächst angedacht war werden wir davon absehen, erklärt
Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Günther.

Neben der Nichteinführung der Gasbeschaffungsumlage ist dieser Schritt durch die Einführung der Gaspreisbremse begründet. Durch Letztere soll die Dezemberabschlagszahlung, voraussichtlich auf Basis der Septemberabschlagszahlungen, durch den Staat übernommen werden.

Zudem wurde die Entscheidung der Stadtwerke durch den vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 reduzierten Mehrwertsteuersatz für Erdgas und Wärme beeinflusst. Für alle Stadtwerke-Kunden mit jährlicher Abrechnung (ohne Zwischenabrechnung bis 30.09.2022) kommt demnach rückwirkend für das komplette Jahr 2022 und auch für das Abrechnungsjahr 2023 automatisch der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Erdgas und Wärme zur Anwendung. Für 2024 muss dann abgegrenzt werden. Möglich macht dies das Steuerrecht.

„Da sich in diesem Kontext nach wie vor viele Unklarheiten hinsichtlich der systemtechnischen Abwicklung ergeben haben wir uns entschlossen die Abschlagszahlungen nicht zu ändern“, so Günther. Sollte dennoch der Wunsch auf eine Erhöhung der Abschlagsbeträge bestehen ist dies natürlich möglich. Kunden sollten die gewünschte Abschlagshöhe dann, idealerweise per E-Mail an info@sw-freudenstadt.de, unter Angabe der Kundennummer mitteilen.

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06.10.2022 Gaspreisbremse statt Gasbeschaffungsumlage: Stadtwerke Freudenstadt geben Senkungen an Kunden weiter

Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 kurzfristig die umstrittene Gasbeschaffungsumlage gekippt und stattdessen einen umfangreichen Abwehrschirm angekündigt, durch den Haushalte und Unternehmen in …

Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 kurzfristig die umstrittene Gasbeschaffungsumlage gekippt und stattdessen einen umfangreichen Abwehrschirm angekündigt, durch den Haushalte und Unternehmen in Deutschland bei den Energiekosten spürbar entlastet werden sollen.

„Wir freuen uns, dass unsere Kundinnen und Kunden nicht zusätzlich durch die Gasbeschaffungsumlage belastet werden. Trotz der sehr kurzfristigen Entscheidung zwei Tage vor dem geplanten Einführungstermin können die Stadtwerke Freudenstadt die Erhebung der Gasbeschaffungsumlage stoppen.“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Günther. Dies bedeutet, dass sich die zum 01.10.2022 angekündigten Arbeitspreise von Kunden um die Höhe der Gasbeschaffungsumlage – also um 2,879 Cent/kWh brutto mindern. Dies gilt für Vertragskunden genauso wie für Kunden, die im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung versorgt werden.

Kunden der Stadtwerke Freudenstadt müssen nicht selbst aktiv werden, um vom Wegfall der Gasbeschaffungsumlage zu profitieren. Sie zahlen ab Oktober automatisch den um die weggefallene Beschaffungsumlage niedrigeren Preis.

Die Bundesregierung hat die Gasumlage gestoppt und will nun stattdessen mit einem 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Strom- und Gaspreisbremse. Durch sie sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden. Wie genau die Strom- und Gaspreisbremsen ausgestaltet werden, ist noch unklar.
Eine Expertenkommission soll bis Mitte Oktober einen Vorschlag für eine konkrete Umsetzung machen. Peter Günther, Geschäftsführer der Stadtwerke Freudenstadt fordert: „Wir brauchen jetzt möglichst schnell konkrete und einfach umsetzbare Beschlüsse der Politik, damit die angekündigten Entlastungen für die Kundinnen und Kunden rasch wirksam werden.“ Sobald Details zur Ausgestaltung der Preisbremsen vorliegen, werden die Stadtwerke Freudenstadt die Kunden ausführlich informieren.

Zusätzlich zum Abwehrschirm wurde von der Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme zum 01.10.2022 von 19% auf 7% zu reduzieren. Auch das sind gute Nachrichten für die Kundinnen und Kunden. Die Stadtwerke Freudenstadt arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die notwendigen Anpassungen umzusetzen. Sicher ist: Die Mehrwertsteuersenkung wird 1:1 bei den Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Freudenstadt ankommen.

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05.10.2022 Neue Bewerbungsphase für Vereinsförderprogramm „FörderTröpfle“ beginnt

Auch im Herbst 2022 gibt es eine Neuauflage des Vereinsförderprogramms „Freudenstädter FörderTröpfle“, der Stadtwerke Freudenstadt. Gerade in diesen Zeiten sind Vereine ein wichtiger Pfeiler unserer …

Auch im Herbst 2022 gibt es eine Neuauflage des Vereinsförderprogramms „Freudenstädter FörderTröpfle“, der Stadtwerke Freudenstadt.

Gerade in diesen Zeiten sind Vereine ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft. Daher unterstützen die Stadtwerke auch jetzt die vielfältige und so wertvolle Arbeit der Vereine, erklärt Geschäftsführer Peter Günther.

Alle gemeinnützigen Vereine aus dem Netzgebiet der Stadtwerke – also aus Freudenstadt, Dornstetten, Loßburg, Seewald, und Alpirsbach – haben ab 07.10.2022 bis 20.11.2022 die Möglichkeit sich unter www.stadtwerke-freudenstadt.de mit einem konkreten Projekt zu bewerben. Im Zuge der Bewerbung ist neben der Projektbeschreibung auch mindestens ein Bild einzureichen, das die Vereinsarbeit beschreibt.

Nach der Bewerbungsphase erfolgt im November eine Projektauswahl durch die Stadtwerke. Hierbei werden einzelne Projekte mit maximal 500 Euro gefördert. Insgesamt werden im Rahmen der Herbstaktion des FörderTröpfle 8000 Euro an die Vereine gespendet. Vereine die von den Stadtwerken berücksichtigt werden erhalten einen entsprechende Benachrichtigung. Die geförderten Projekte werden von den Stadtwerken auf ihrer Internetseite und auf Facebook vorgestellt. Auf Facebook findet zusätzlich im November eine Abstimmung statt. Das Projekt mit den meisten Stimmen kann auf weitere 150 Euro der Stadtwerke zählen.

> Mehr Infos zur Bewerbung…

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19.09.2022 Behinderungen im Vogelsangweg

Ab dem 23.09.2022 werden die Stadtwerke Freudenstadt im Vogelsangweg in Freudenstadt vor der geplanten Erneuerung des Oberflächenbelags noch verschiedene Leerrohre verlegen. Vorgesehen sind vier Straßenquerungen auf Höhe der Gebäude 15, 17, 29 und 33, die abschnittsweise ausgeführt werden. Während der Bauzeit von ca. 1 Woche kann es in den einzelnen Bereichen wegen halbseitigen Straßensperrungen auch zu Behinderungen kommen. Fragen beantwortet unser Fachbereich Planung & Bau unter 07441 921Ab dem 23.09.2022-211Ab dem 23.09..2022 werden die.Swerden die Stadtwerke Freudenstadt im Vogelsangweg in Freudenstadt vor der geplanten Erneuerung des Oberflächenbelags noch verschiedene Leerrohre verlegen. Vorgesehen sind vier Straßenquerungen auf Höhe der Gebäude 15, 17, 29 und 33, die abschnittsweise ausgeführt werden. Während der Bauzeit von ca. 1 Woche kann es in den einzelnen Bereichen wegen halbseitigen Straßensperrungen auch zu Behinderungen kommen. Fragen beantwortet unser Fachbereich Planung & Bau unter 07441 921.-211Ab dem 23.09..2022 werden die.S.tadtwerke Freudenstadt im Vogelsangweg in Freudenstadt vor der geplanten Erneuerung des Oberflächenbelags noch verschiedene Leerrohre verlegen. Vorgesehen sind vier Straßenquerungen auf Höhe der Gebäude 15, 17, 29 und 33, die abschnittsweise ausgeführt werden. Während der Bauzeit von ca. 1 Woche kann es in den einzelnen Bereichen wegen halbseitigen Straßensperrungen auch zu Behinderungen kommen. Fragen beantwortet unser Fachbereich Planung & Bau unter 07441 921-211.

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19.09.2022 Stadtwerke Freudenstadt erhalten TSM Zertifikat im Bereich Wasser

Nach den Zertifizierungen der Stadtwerke Freudenstadt im Technischen Sicherheitsmanagement (TSM) Gas- und Strom folgte nun die Zertifizierung für die Wasserversorgung nach den Anforderungen des DVGW …

Nach den Zertifizierungen der Stadtwerke Freudenstadt im Technischen Sicherheitsmanagement (TSM) Gas- und Strom folgte nun die Zertifizierung für die Wasserversorgung nach den Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes W 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Trinkwasserversorgern“. Schwerpunkte der Prüfung lagen in der Organisationssicherheit, Anlagensicherheit sowie Umwelt- und Arbeitsschutz.

Immer schon legen die Stadtwerke großen Wert auf hohe Sicherheitsstandards. Im Bereich der Wasserversorgung haben die Stadtwerke für ihr TSM nach intensiver Prüfung das begehrte Zertifikat aus den Händen von Thomas Anders, Geschäftsführer der DVGW-Landesgruppe Baden-Württemberg, erhalten.

Innerhalb von zwei Tagen wurden die Betriebsorganisation auf Grundlage festgelegter Leitfäden durch zwei TSM-Experten des DVGW untersucht. Die Prüfung erstreckte sich dabei über einen allgemeinen und einen fachspezifischen Teil. Im allgemeinen Teil wurden spartenübergreifende organisatorischen Themen behandelt. Der fachspezifische Teil befasste sich mit allen Themen rund um die Wasserversorgung. Zu beiden Teilen galt es jeweils 130 Fragen zur technischen Sicherheit, zur Organisation und zu den Arbeitsabläufen zu beantworten und anhand vorliegender Dokumentationsunterlagen und Protokollen zu belegen. Der zweitägigen Prüfung ging ein mehrmonatiger arbeitsintensiver Vorbereitungsprozess voraus.

Sichtlich stolz zeigte sich Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Günther. „Mit dieser Zertifizierung zeigen wir unseren Kunden, dass unsere Stadtwerke-Mitarbeiter qualifiziert und zuverlässig unter Einhaltung der gültigen Regelwerke arbeiten.“ Er bedankte sich bei allen an der Zertifizierung beteiligten Mitarbeitern, insbesondere bei Marius Greza, Gerhard Böttiger und Claudius Bierig. Die Urkunde hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. „Auf dem Zertifikat wollen und können wir uns aber keinesfalls ausruhen. Vielmehr gilt es die laufenden Prozesse ständig zu hinterfragen und kontinuierlich zu verbessern“ so Günther. Grundlage für das TSM ist ein Betriebs- und organisationshandbuch mit spezifischen Inhalten aus den Fachbereichen.

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18.08.2022 Energiekrise führt zu steigenden Erdgaspreisen zum 01.10.2022

Die Erdgaspreise für Kunden der Stadtwerke Freudenstadt steigen zum 01.10.2022 je nach Tarif um 3,63 ct/kWh brutto bzw. um bis 10,79 ct/kWh brutto. „Wir bedauern, diese Erhöhungen an unsere …

Die Erdgaspreise für Kunden der Stadtwerke Freudenstadt steigen zum 01.10.2022 je nach Tarif um 3,63 ct/kWh brutto bzw. um bis 10,79 ct/kWh brutto. „Wir bedauern, diese Erhöhungen an unsere Kunden weitergeben zu müssen. Der Energiemarkt und die gesetzlichen Beschlüsse lassen uns jedoch keine andere Wahl“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Günther.

Zur Finanzierung der erheblichen Mehrkosten für die Gasbeschaffung, infolge der verringerten Gaslieferungen aus Russland, hat der Gesetzgeber die Einführung von zwei neuen Umlagen zum 01.10.2022 beschlossen. Diese müssen nun kurzfristig durch die Verbraucher über den Gaspreis mitgetragen werden:

  • Dies ist zum einen die Gasbeschaffungsumlage, die die Ersatzbeschaffungskosten der Gasimporteure refinanziert. Die Höhe liegt bei 2,879 ct/kWh brutto.
  • Als weitere Umlage wir die Gaspeicherumlage eingeführt, mit der die Befüllung der Gasspeicher für den Winter finanziert wird. Deren Höhe beträgt 0,070 ct/kWh brutto.

Von den neu eingeführten Umlagen und der sich ebenfalls zum 01.10.2022 geänderten Bilanzierungsumlage (0,68 ct/kWh brutto) sind alle Gaskunden betroffen.

Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffungszeitpunkte und der gesetzlichen Informationsfristen ergeben sich jedoch unter Einbeziehung der Erdgasbezugskosten zum 01.10.2022 unterschiedliche Tariferhöhungen.

So sind Erdgasvertragskunden, mit Vertragsbeginn vor dem 01.04.2022, neben den genannten Umlagen nun auch von der immensen Steigerung der Beschaffungskosten am Energiemarkt betroffen. „Die Börsenpreise in sind in den letzten Monaten förmlich explodiert, sagt Günther“. Diese haben sich gegenüber November 2021 geradezu vervierfacht. Ein Teil der gestiegenen Kosten kann noch durch die langfristige und über mehrere Tranchen ausgerichtete Beschaffungsstrategie der Stadtwerke kompensiert werden. Dennoch ist eine Erhöhung im Vertragskundenbereich um 7,16 ct/kWh brutto zum 01.10.2022 gegenüber unseren Kunden leider unausweichlich.

Im Bereich der sogenannten Grundversorgung wurden die erhöhten Bezugskosten bereits im Rahmen einer Anpassung zur Jahresmitte weitergegeben.

Die Grundpreise bleiben in allen Tarifen stabil. Alle Kunden werden individuell per Brief über die konkreten Preisanpassungen informiert. Die von der Bundesregierung geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Erdgas würde von den Stadtwerken selbstverständlich dann automatisch vorgenommen. Dazu müssten zunächst aber Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

Auch in der Zukunft muss, nach derzeitigem Stand, leider weiter mit steigenden Energiepreisen gerechnet werden, sollte sich die Situation am Energiemarkt nicht deutlich entspannen, erklärt Günther.

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15.08.2022 Stromausfall in Grüntal

Aufgrund eines Brandes kam es am Montag, 15.08.2022 gegen Mittag bis ca. 15.30 Uhr zu einem Stromausfall in Grüntal. Betroffen war der Bereich Hallwanger Straße.

Aufgrund eines Brandes kam es am Montag, 15.08.2022 gegen Mittag bis ca. 15.30 Uhr zu einem Stromausfall in Grüntal. Betroffen war der Bereich Hallwanger Straße.

12.07.2022 Energiemarkt: Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft

Seit Monaten steigen die Preise für Energie rasant an. Das liegt vor allem daran, dass die weltweite Nachfrage nach Energie stark zugenommen hat, das Angebot jedoch nicht entsprechend mitgezogen ist. …

Seit Monaten steigen die Preise für Energie rasant an. Das liegt vor allem daran, dass die weltweite Nachfrage nach Energie stark zugenommen hat, das Angebot jedoch nicht entsprechend mitgezogen ist. Durch die zurückgefahrene Produktion während der Corona-Pandemie, wurde weniger Erdgas gefördert. Aktuell wirken zudem die geopolitischen Entwicklungen als Verstärker, wodurch die Energiepreise immer wieder neue Hochstände erreichen.

Für den Fall einer Gasmangellage greifen in Europa existierende Sicherungsmechanismen. Im Krisenfall ist die in Deutschland im „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ geregelt. Dieser unterscheidet drei Krisenstufen. Seit 23.06.2022 befindent wir uns aufgrund des Kriegs in der Ukraine in der Alarmstufe des Notfallplans. Bis dahin galt, die am 30.03.2022 ausgerufene Frühwarnstufe.

Frühwarnstufe
In der Frühwarnstufe tritt ein Krisenteam - dies sind Vertreter aus Behörden und Energievesorgern - beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen.

Der Staat greift aber noch nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Hierzu zählen beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

Alarmstufe (seit 23.06.2022)
Auch in der Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu zählen wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergreift

Notfallstufe
Sollten die marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Bundesregierung per Rechtsverordnung die sogenannte Notfallstufe ausrufen. Die Bundesnetzagentur kann dann als „Bundeslastverteiler“ in Notfallsituationen Zwangsmaßnahmen anordnen, wie beispielsweise eine Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden. Durch den Notfallplan soll sichergestellt werden, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden können.

» FAQ Versorgungssicherheit und Energiespartipps
» Weitere Infos des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutzhttps://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html text: -bundesministerium-ruft-alarmstufe-des-notfallplans-gas-aus.html) text: » Weitere Infos des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz)
» Aktuelle Informationen der Bundesnetzagentur

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06.07.2022 Stadtwerke unterstützen Vereinsarbeit mit 8.650 Euro

Die Vereinsförderung liegt den Stadtwerken Freudenstadt sehr am Herzen. „Daher freuen wir uns, dass wir wieder 16 Vereine in unserem Netzgebiet mit insgesamt 8150 Euro im Rahmen unserer Aktion …

Die Vereinsförderung liegt den Stadtwerken Freudenstadt sehr am Herzen. „Daher freuen wir uns, dass wir wieder 16 Vereine in unserem Netzgebiet mit insgesamt 8150 Euro im Rahmen unserer Aktion FörderTröpfle unterstützen können.“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Günther.

Die Vereinsförderaktion, die in diesem Jahr zum sechsten Mal stattfand, hatte eine Bewerbungsfrist bis 22.05.2022. Dabei konnten alle Vereine im Netzgebiet der Stadtwerke ihre Projekte über die Homepage der Stadtwerke einreichen. Im Anschluss erfolgte die Zuteilung durch ein internes Gremium der Stadtwerke.

„Die Aktion war wieder ein voller Erfolg! Das gesamte Fördervolumen von 8.000 Euro war schnell verteilt.“, so Peter Günther. Insgesamt können 16 Vereine und deren Projekte mit einer Spende von jeweils 500 Euro unterstützt werden. Die Mischung der Vereine, die von Narrenzünften, über Musik- und Sportvereine, Tierschutzvereine, soziale Vereine bis hin zu Heimatvereinen reicht ist so bunt wie deren Projekte. „Von der Unterstützung bei der Renovierung von Vereinsräumlichkeiten, über die Anschaffung von Taschenalarmen oder die Gründung eines Kinderhäsfundus bis hin zu neuen Trikots und Trainingsmaterial ist alles dabei, freut sich Peter Günther. Alle Projekte findet man unter www.stadtwerke-freudentadt.de

Über 30 Vereinsvertreter waren bei der offiziellen Spendenübergabe in den Räumlichkeiten der Stadtwerke anwesend. Die Schneeberghexen vom Kniebis konnten im Rahmen einer Abstimmung auf Facebook noch zusätzliche 150 Euro entgegen nehmen. Peter Günther bedanke sich bei allen Vereine für Ihre wertvolle Arbeit – sind Vereine doch ein wichtiger Bestandteil im gesellschaftlichen Leben unseres Landes.

»Alle Vereinsprojekte finden Sie hier…

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01.07.2022 Erneute Warnung vor Betrügern

Derzeit werden wieder verstärkt Verbraucherinnen und Verbraucher im Netzgebiet der Stadtwerke Freudenstadt angerufen. Unter dem Vorwand der Zählerstandsabfrage wird beiläufig nach der Nummer des …

Derzeit werden wieder verstärkt Verbraucherinnen und Verbraucher im Netzgebiet der Stadtwerke Freudenstadt angerufen. Unter dem Vorwand der Zählerstandsabfrage wird beiläufig nach der Nummer des Strom- bzw. Gaszählers sowie der Kundennummer gefragt. Wer das verrät, hat bald einen neuen Strom- oder Gasvertrag am Hals. Die Anrufer geben zudem an, dass Sie im Auftrag der Bundesnetzagentur bzw. auf Initiative von Bundeswirtschaftsminister Bundesminister für Energie und Wirtschaft Robert Habeck anrufen

„Wir raten vor Abschlüssen von Strom- oder Gasverträgen am Telefon grundsätzlich ab“ erklärt Christian Schebetka, Leiter Marketing/Kommunikation, bei den Stadtwerken. Wer dennoch auf eine solche Masche hereingefallen ist kann sich wehren. Es genügt ein Widerruf des Vertrags oder eine Anfechtung. Auch ein Rücktritt oder die Kündigung kommen in Frage.

für Fragen zur Verfügung.

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