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Ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh wenden Sie sich bitte direkt an unsere Vertriebsabteilung.

Mittelstand, Industrie, Wohnungswirtschaft

Ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh erstellt Ihnen unsere Vertriebabteilung gerne ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an! Mittelstand und Industrie Ob „Festpreis“, oder „Tranche“, …

Ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh erstellt Ihnen unsere Vertriebabteilung gerne ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!

Mittelstand und Industrie

Ob „Festpreis“, oder „Tranche“, entscheiden Sie selbst über die Preisbildung Ihres Stroms:

Festpreis
Ihr Energieverbrauch ist konstant und Sie möchten - ohne viel Aufwand - Ihre Energiekosten einfach kontrollieren können? Dann ist unser Festpreisangebot genau das Richtige für Sie:

  • Individuelle und tagesaktuelle Preisgestaltung
  • Preisfixierung bei Vertragsschluss
  • Mehr Planungssicherheit
  • Unabhängig von Marktpreisentwicklungen
  • Sicherheit bei Marktpreissteigerungen
  • Langfristige Beschaffung
  • Individuelle Beratung
  • Persönlicher, kompetenter Ansprechpartner in Sachen Energie

Tranchenmodell
Sie möchten die Sicherheit eines Festpreisangebots nutzen, wollen sich bei günstigeren Preisen an der Börse aber gleichzeitig die Chance auf günstigere Konditionen sichern? Kein Problem! Dann ist unser Tranchenmodell genau das Richtige für Sie:

  • individuelle und tagesaktuelle Preisgestaltung
  • Preisfixierung bei Vertragsschluss
  • mehr Planungssicherheit
  • unabhängig von Marktpreisentwicklungen
  • Sicherheit bei Marktpreissteigerungen
  • Chance auf günstigere Konditionen in der Zukunft

Alle Produkte erhalten Sie natürlich auf Wunsch mit Ökostrom Ihrer Wahl.

Wohnungswirtschaft

Wir bieten für Ihre Hausverwaltung den besten Tarif!

  • Wir behalten für Sie den Überblick
  • Langjährige Erfahrung in der Wohnungswirtschaft
  • Individuelle Betreuung
  • Persönlicher, kompetenter Ansprechpartner in Sachen Energie

Referenzkunden (Auszug)

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Zähler & Messwesen

Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb erfolgt eine vollständige Liberalisierung der Bereiche des Messstellenbetriebs und der Messung. Mit der Neuregelung von § …

Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb erfolgt eine vollständige Liberalisierung der Bereiche des Messstellenbetriebs und der Messung. Mit der Neuregelung von § 21b EnWG und der Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich - Messzugangsverordnung (MessZV) - können Dritte auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers den Messstellenbetrieb und/oder die Messung durchführen, sofern sie einen einwandfreien und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Messstellenbetrieb bzw. eine entsprechende Messung gewährleisten.

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Einspeiser & Erzeuger

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) sieht den netzverträglichen Ausbau der regenerativen Energieerzeugung bis zum Jahr 2050 vor. Dadurch kann jeder Verbraucher auch gleichzeitig zum …
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Redispatch 2.0

Im Rahmen des durch das am 13. Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetzes NABEG 2.0 werden alle Erzeuger (auch solche aus erneuerbaren Energien und KWK) und Speicher mit einer …

Im Rahmen des durch das am 13. Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetzes NABEG 2.0 werden alle Erzeuger (auch solche aus erneuerbaren Energien und KWK) und Speicher mit einer installierten Leistung ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, zum 01.10.2021 in den Redispatch einbezogen (Redispatch 2.0 oder RD 2.0). Der Begriff „Redispatch“ bedeutet eine Abänderung des vorgesehenen Kraftwerkseinsatzes zur Vermeidung von Netzengpässen.
Die Regelungen zum Einspeisemanagement von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) werden aufgehoben und ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingeführt.
Maßgebliches Ziel des NABEG 2.0 ist es, die Kosten für das Engpassmanagement zu senken. Ziel ist ein gesamtoptimiertes Redispatch-Verfahren unter Einbeziehung aller Netzbetreiber sowie verstärkt des Marktes. Dies macht für alle Netzbetreiber ein Netzengpassmanagement auf Basis von Plan- und Prognosedaten erforderlich. Daher müssen auch die Stadtwerke Freudenstadt das Verfahren zum Redispatch 2.0 gemäß der Gesetzeslage bis zum 01.10.2021 umsetzen.
Die Festlegung richtet sich an nahezu 100.000 Anlagen mit einer Leistung größer 100 kW im gesamten Bundesgebiet.
Die Betreiber dieser Anlagen sind ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtet, Informationen zu ihren Anlagen zukünftig an den jeweiligen ANB zu übermitteln. Diese beinhalten Stammdaten, Infos zu Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten der aktuellen Einspeiseleistung. Für Anlagen, für die sog. Einspeisefahrpläne zur Vorhersage der geplanten Einspeisung erstellt werden, gelten zusätzliche Datenlieferpflichten. Die Festlegung ergänzt bereits bestehende Datenlieferpflichten für Anlagen größer 10 MW und erweitert diese. Die unter den Redispatch 2.0 fallenden Anlagen werden als technische Ressourcen (TR), steuerbare Ressourcen (SR) und steuerbare Gruppen (SG) klassifiziert. Um die Kommunikation zwischen den Prozessteilnehmern sicher zu gewährleisten muss jeder dieser Anlagenbetreiber einen sogenannten Einsatzverantwortlichen (EIV) benennen.

Um einen reibungslosen Ablauf des Redispatch 2.0 ab Oktober 2021 zu garantieren ist jeder Betreiber einer Erzeugungs- oder Speicheranlage > 100 kW verpflichtet Stammdaten zu seiner Anlage an seinen Anschlussnetzbetreiber zu liefern. Zudem hat er die Aufgabe einen Einsatzverantwortlichen (EIV) zu definieren und die Marktpartner ID seines EIV dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen.

Sofern Sie es noch nicht getan haben bitten wir Sie höflichst Ihrer Pflicht nachzukommen und die fehlenden Daten schnellstmöglich an uns zu übermitteln. Nach momentanem Stand ist ein nicht Übermitteln der Daten ein Gesetzesverstoß und kann Sanktionen der Bundesnetzagentur (BNetzA) nach sich ziehen. Als Anlagenbetreiber einer Erzeugungs- oder Speicheranlage größer 100 kW sind Sie nach dem Netzausbaubeschleunigungs-gesetz (NABEG) und dem BNetzA-Beschluss (BK6-20-061) dazu verpflichtet, am Redispatch 2.0 und den entsprechenden Prozessen ab 01.10.2021 teilzunehmen.

Sofern Sie noch keinen Einsatzverantwortlichen (EIV) benennen konnten finden Sie hierzu eine Auflistung von Dienstleistern, die diese Aufgabe für Sie übernehmen können, auf der Homepage des BDEW.

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Fragen zur Stromversorgung (FAQ)

Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Strom.
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