MeinLändleSTROM
Daheim 2022
mit Eintarifzähler
Unser Tarif für Ihr Zuhause:
✓ Ökostrom aus 100 % Wasserkraft
✓ Bis 31.12.2023 sicher versorgt
✓ Monatliche Abschläge
MeinLändleSTROM
Daheim 2022
mit Zweitarifzähler
Unser Tarif für Ihr Zuhause:
✓ Ökostrom aus 100 % Wasserkraft
✓ Bis 31.12.2023 sicher versorgt
✓ Monatliche Abschläge
LändleSTROM
Gewerbe 2022
mit Eintarifzähler
Unser Tarif für Ihr Gewerbe:
✓ Ökostrom aus 100 % Wasserkraft
✓ Bis 31.12.2023 sicher versorgt
✓ Monatliche Abschläge
LändleSTROM
Gewerbe 2022
mit Zweitarifzähler
Unser Tarif für Ihr Gewerbe:
✓ Ökostrom aus 100 % Wasserkraft
✓ Bis 31.12.2023 sicher versorgt
✓ Monatliche Abschläge
MeinLändleSTROM
Online 2022
mit Eintarifzähler
Unser Online-Tarif für Ihr Zuhause:
✓ Ökostrom aus 100 % Wasserkraft
✓ Monatliche Laufzeit
MeinLändleSTROM
Online 2022
mit Zweitarifzähler
Unser Online-Tarif für Ihr Zuhause:
✓ Ökostrom aus 100 % Wasserkraft
✓ Monatliche Laufzeit
LändleSTROM
Online 2022
mit Eintarifzähler
Unser Online-Tarif für Ihr Gewerbe:
✓ Ökostrom aus 100 % Wasserkraft
✓ Monatliche Laufzeit
LändleSTROM
Online 2022
mit Zweitarifzähler
Unser Online-Tarif für Ihr Gewerbe:
✓ Ökostrom aus 100 % Wasserkraft
✓ Monatliche Laufzeit
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✓ TOP Lokalversorger Strom, Gas, Wärme
✓ Zertifiziertes Unternehmen
✓ Regionales Engagement
Weitere Stromtarife
Aktuelle Stromtarife
- Grundversorgung ab 01.01.2023: pdfMeinLändleSTROM Basis und LändleSTROM Basis+ ab 01.01.2023
- Ersatzversorgung ab 01.10.2022: pdfErsatzversorgung
- Ersatzversorgung ab 01.12.2022: pdfErsatzversorgung
Vergangene Stromtarife
- Grund- und Ersatzversorgung für Neukunden ab 28.12.2021 bis 31.05.2022 pdfMeinLändleSTROM Basis und LändleSTROM Basis+
- Ersatzversorgung ab 01.10.2022: pdfErsatzversorgung
- Grundversorgung ab 01.01.2022: pdfMeinLändleSTROM Basis und LändleSTROM Basis+
Stromkennzeichnung 2021
Veröffentlichungspflicht gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005, geändert 2021
Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, in oder als Anlage zu ihren Rechnungen an Letztverbraucher und in an diese gerichtetem Werbematerial sowie auf ihrer Website für den Verkauf von Elektrizität anzugeben:
- den Anteil der einzelnen Energieträger (Kernkraft, Kohle, Erdgas und sonstige fossile Energieträger, Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage, erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage) an dem Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im Land des Liefervertrags im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat; spätestens ab 1. November eines Jahres sind jeweils die Werte des vorangegangenen Kalenderjahres anzugeben;
- Informationen über die Umweltauswirkungen zumindest in Bezug auf Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und radioaktiven Abfall, die auf den in Nummer 1 genannten Gesamtenergieträgermix zur Stromerzeugung zurückzuführen sind.