WIR VERSORGEN SIE MIT STROM.
+++ Aufgrund der angespannten Situation am Energiemarkt können wir aktuell keine Stromlieferverträge anbieten. +++
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✓ Treue wird belohnt
Weitere Stromtarife
Aktuelle Stromtarife
- Grundversorgung ab 01.01.2023: pdfMeinLändleSTROM Basis und LändleSTROM Basis+ ab 01.01.2023
- Ersatzversorgung ab 01.10.2022: pdfErsatzversorgung
- Ersatzversorgung ab 01.12.2022: pdfErsatzversorgung
Vergangene Stromtarife
- Grund- und Ersatzversorgung für Neukunden ab 28.12.2021 bis 31.05.2022 pdfMeinLändleSTROM Basis und LändleSTROM Basis+
- Ersatzversorgung ab 01.10.2022: pdfErsatzversorgung
- Grundversorgung ab 01.01.2022: pdfMeinLändleSTROM Basis und LändleSTROM Basis+
Stromkennzeichnung 2021
Veröffentlichungspflicht gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005, geändert 2021
Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, in oder als Anlage zu ihren Rechnungen an Letztverbraucher und in an diese gerichtetem Werbematerial sowie auf ihrer Website für den Verkauf von Elektrizität anzugeben:
- den Anteil der einzelnen Energieträger (Kernkraft, Kohle, Erdgas und sonstige fossile Energieträger, Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage, erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage) an dem Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im Land des Liefervertrags im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat; spätestens ab 1. November eines Jahres sind jeweils die Werte des vorangegangenen Kalenderjahres anzugeben;
- Informationen über die Umweltauswirkungen zumindest in Bezug auf Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und radioaktiven Abfall, die auf den in Nummer 1 genannten Gesamtenergieträgermix zur Stromerzeugung zurückzuführen sind.