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22.11.2022 Informationen für Gas- und Wärmekunden gemäß Einsparverordnung nach § 9 EnSiKuMaV

Der Krieg in der Ukraine und die Turbulenzen auf den Energiemärkten stellen uns alle vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung empfiehlt allen Verbrauchern, den Energieverbrauch zu reduzieren. …

Der Krieg in der Ukraine und die Turbulenzen auf den Energiemärkten stellen uns alle vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung empfiehlt allen Verbrauchern, den Energieverbrauch zu reduzieren. Gemäß §9 EnSikuMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen) sind wir dazu verpflichtet, Ihnen Informationen zur Verfügung zu stellen, die Ihnen aufzeigen, welche Energieeinsparpotenziale Sie nutzen können, um dadurch Ihren Energieverbrauch zu reduzieren und Ihre Energiekosten zu senken.

Am wirksamsten lässt sich dort Energie einsparen, wo der Verbrauch am höchsten ist: beim Heizen. Mit dem vorliegenden Schreiben erhalten Sie – wie gesetzlich vorgeschrieben – von uns die Information, wie viel Energie und Kosten Sie einsparen können, wenn Sie Ihre Raumtemperatur um 1 °C senken – und damit eine zu erwartende Energieeinsparung von 6% realisieren.
Für eine individuelle Übersicht zu Ihrem Verbrauch und die Kosten im Kalenderjahr 2021, die geschätzten Kosten für das kommende Kalenderjahr – auf Basis der Verbräuche aus 2021 – sowie die Einsparpotentiale, kommen Sie gerne auf uns zu E-Mail: info@sw-freudenstadt.de. Zur Vereinfachung verweist der Gesetzgeber bei der Berechnung auf den Grundversorgungstarif. Um Ihnen jedoch eine bessere Vergleichbarkeit zu bieten, können wir auch gerne Ihre vertraglich vereinbarten Energiepreise für vergangene und künftige Lieferzeiträume für die Berechnung heranziehen.

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21.11.2022 Soforthilfe Erdgas & Wärme

Die Bundesregierung hat am 14.11.2022 ein umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung möchte Haushalte und Unternehmen in Deutschland durch einen Abwehrschirm gegen …

Die Bundesregierung hat am 14.11.2022 ein umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung möchte Haushalte und Unternehmen in Deutschland durch einen Abwehrschirm gegen steigende Energiekosten schützen. Konkret wurde eine einmalige Soforthilfe Gas & Wärme im Dezember 2022 vom Bundesrat verabschiedet, darüber hinaus ist eine sogenannte Gas- und Strompreisbremse Anfang 2023 geplant. Diese befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und wird voraussichtlich ab spätestens März 2023 kommen.

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21.11.2022 Zählerablesung 2022

Zum Ende des Jahres ermitteln wir Ihren jährlichen Verbrauch an Strom, Gas, Wärme und Wasser damit für Sie die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt werden kann. Dazu benötigen wir Ihre Zählerstände. …

Zum Ende des Jahres ermitteln wir Ihren jährlichen Verbrauch an Strom, Gas, Wärme und Wasser damit für Sie die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt werden kann. Dazu benötigen wir Ihre Zählerstände. Wie im Vorjahr führen wir auch in diesem Jahr eine Kundenselbstablesung durch.

Die Erhebung des Zählerstandes ist Aufgabe des Netzbetreibers, also unabhängig von Ihrem Lieferanten.Die Kundenselbstblesung funktioniert dabei wie folgt:

  • Erhalt einer Ablesekarte: Anfang Dezember erhalten Sie von uns ein Schreiben mit einer Ablesekarte sowie eine Beschreibung wie Sie Ihre Zählerstände ablesen.
  • Ablesen des Zählerstandes: Auf der Ablesekarte finden Sie Ihre Zählernummer(n). Sie lesen dazu am entsprechenden Zähler im Haus den Zählerstand selbst ab.
  • Mitteilung Ihres Zählerstandes innerhalb der Abgabefrist (bis 27.12.2022): Sie können uns den abgelesen Zählerstand wie folgt mitteilen: Onlineerfassung: Mit der mitgeteilten Kundenummer und Passwort können Sie sich auf unserer Homepage einloggen und die Zählerstände direkt eingeben . Rücksendung der Ablesekarte per Post: Sie füllen die Ablesekarte aus und senden diese kostenfrei an unseren Dienstleister (Servicecenter Ablesung, Saarbrücken) zurück. Per Telefax an unseren Dienstleister. Abgabe der Ablesekarte im Kundencenter in der Stuttgarter Straße 7.
  • Hochrechnung des Zählerstandes und Rechnungserstellung: Durch Ihre Ablesung bis Mitte Dezember werden wir den Zählerstand zum 31.12.2022 hochrechnen. Damit kann Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erstellt werden.

Bitte beachten Sie bei der Zählerstandsmitteilung unbedingt die Abgabefrist. Verspätet eingereichte Zählerstände können leider nicht berücksichtigt werden. Bei fehlendem Zählerstand muss der Verbrauch auf Grundlage des Vorjahres geschätzt werden und ist somit ungenauer.

Für Ihre aktive Mithilfe bei der Jahresablesung bedanken wir uns schon jetzt.

  • Zur Eingabe Ihres Zählerstandes (bis 10.01.2023)
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21.11.2022 Warnung vor Betrügern

Derzeit werden wieder verstärkt Verbraucherinnen und Verbraucher im Netzgebiet der Stadtwerke Freudenstadt angerufen. Unter dem Vorwand der Zählerstandsabfrage wird beiläufig nach der Nummer des …

Derzeit werden wieder verstärkt Verbraucherinnen und Verbraucher im Netzgebiet der Stadtwerke Freudenstadt angerufen. Unter dem Vorwand der Zählerstandsabfrage wird beiläufig nach der Nummer des Strom- bzw. Gaszählers sowie der Kundennummer gefragt. Wer das verrät, hat bald einen neuen Strom- oder Gasvertrag am Hals. Angeblich erfolgt der Anruf im Namen der Stadtwerke - dies ist Blödsinn!

„Wir raten vor Abschlüssen von Strom- oder Gasverträgen am Telefon grundsätzlich ab“ erklärt Christian Schebetka, Leiter Marketing/Kommunikation, bei den Stadtwerken. Wer dennoch auf eine solche Masche hereingefallen ist kann sich wehren. Es genügt ein Widerruf des Vertrags oder eine Anfechtung. Auch ein Rücktritt oder die Kündigung kommen in Frage.

für Fragen zur Verfügung.

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15.11.2022 Wasserzähler vor Frost schützen

Der November bringt die ersten Nachtfröste und die Temperaturen sinken weiter. Schnell Frostschutzmittel und einen neuen Eiskratzer für das Auto kaufen – alle Register gegen Frost werden jetzt …

Der November bringt die ersten Nachtfröste und die Temperaturen sinken weiter. Schnell Frostschutzmittel und einen neuen Eiskratzer für das Auto kaufen – alle Register gegen Frost werden jetzt gezogen. Dass jedoch auch Frostschäden an Wasserleitungen entstehen können, wird häufig vergessen – die Stadtwerke Freudenstadt gibt Ihnen Tipps, wie sich solche Frostschäden vermeiden lassen.

Alle Jahre wieder, nach den ersten tiefen Temperaturen unter null, melden sich bei den SWF besorgte Bürgerinnen und Bürger, dass kein Wasser mehr kommt. Der Grund ist häufig ein eingefrorener Wasserzähler. In den meisten Fällen können diese Schäden vermieden werden, wenn man rechtzeitig daran denkt, die Wasserleitung und damit den Wasserzähler zu schützen. Friert ein Wasserzähler oder eine -leitung ein, können erhebliche Kosten entstehen, die man aus eigener Tasche bezahlen muss. Nicht nur für den Austausch und die Fachkraft. Auch später im Frühjahr, kann
eine auftauende, geplatzte Wasserleitung schnell den ganzen Keller unter Wasser setzen.

Die Stadtwerke Freudenstadt geben daher folgende Tipps:

  • Außenwasserhähne und ihre Zuleitungen entleeren und absperren
  • Generell für ausreichende Beheizung in allen Gebäudeteilen mit wasserführenden Leitungen sorgen
  • Heizung nicht komplett ausschalten
  • Kellerfenster schließen
  • Bei nicht beheizbarem Keller: Haushaltswasserzähler oder freiliegende Leitungen durch entsprechende Isolation schützen. Geeignet sind Dämmstoffe wie Holz- oder Glaswolle und Schaumstoff.
  • Bauwasseranschlüsse schützen oder diese rechtzeitig von den Stadtwerken Freudenstadt außer Betrieb nehmen lassen.
  • Achtung bei ungeheizten Dachböden: Hier reicht oft die Wärme aus dem Untergeschoss nicht aus, Rohre zusätzlich mit Dämmstoff versehen

Sollten trotz aller Vorkehrungsmaßnahmen Wasserleitungen oder Wasserzähler einfrieren, raten die Stadtwerke Freudenstadt dringend davon ab, diese selbständig aufzutauen. Auf keinen Fall sollten Leitungen mit Infrarotstrahler, Heißluftpistolen oder offenem Feuer (Kerzen, Lötlampen, Schweißbrenner) enteist werden, da Brandschäden drohen. Die Stadtwerke Freudenstadt empfehlen eine Fachfirma zu kontaktieren. Frostschäden an Wasserzählern (ausgenommen kundeneigene Zwischenzähler) dürfen ausschließlich durch die erreichbar.

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14.11.2022 Baumaßnahmen zur Netzverstärkung in Loßburg haben begonnen

Aktuell haben die Stadtwerke Freudenstadt in Loßburg im Bereich 24-Höfe mit dem Bau einer neuen 20kV-Leitung begonnen. Die Stromleitungen kommen auf einer Länge von 2,5 km nun unter die Erde. …

Aktuell haben die Stadtwerke Freudenstadt in Loßburg im Bereich 24-Höfe mit dem Bau einer neuen 20kV-Leitung begonnen. Die Stromleitungen kommen auf einer Länge von 2,5 km nun unter die Erde. Die hier durchgeführte Maßnahme ist ein weiterer Baustein zur Netzverstärkung und Netzstabilisierung in der Region. Gerade im Winter gibt es an Freileitungen immer wieder Ausfälle durch umgestürzte Bäume. Dies kann für diesen Bereich künftig ausgeschlossen werden. Die Arbeiten resultieren aus einer strategischen Zielnetzplanung, die von den Stadtwerken Freudenstadt für ihr gesamtes Netzgebiet erhoben wurde. Die daraus gewonnen Erkenntnisse werden auch in Zukunft weiterhin kontinuierlich umgesetzt. Damit wird das Netz fit für die Zukunft gemacht.

Im Zuge dieser Netzverstärkungsmaßnahme mittels einer separaten Leitung werden auch die beiden Windkraftanlagen der Firma ARBURG an deren firmeninternes Stromnetz angebunden. Die Anlagen der Firma Arburg haben jeweils eine Leistung von 850 kWp. Die bestehende Freileitung der Stadtwerke wird nach Abschluss der Erdverkabelungsarbeiten voraussichtlich im Frühjahr 2023 dann abgebaut.

„Mit der neuen Erdleitung haben die Stadtwerke einen wichtigen Schritt für eine zukunftsfähige Stromversorgung im Bereich Loßburg getroffen“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Günther. Das gesamte Projekt beläuft sich auf ca. eine halbe Million Euro und wird von den Stadtwerken und der Firma ARBURG anteilig getragen. Durch die Koordinierung der Maßnahmen beider Unternehmen konnte neben bautechnischen Abläufen auch finanziell wesentliche Synergien ausgeschöpft werden.“ Durch die Koordination der Arbeiten werden unnötige Baustellen und eine wiederholte Aufgrabung der Straße vermieden.

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25.10.2022 Brückentag

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des Brückentags am Montag, 31.10.2022 nicht erreichbar sind. Auch unser Kunden-Center bleibt geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für Störungen gelten …

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des Brückentags am Montag, 31.10.2022 nicht erreichbar sind. Auch unser Kunden-Center bleibt geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Für Störungen gelten folgende Notfallnummern:

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21.10.2022 Keine automatische Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen

Die Abschlagszahlungen für die Gaskunden der Stadtwerke werden nicht automatisch ab Oktober angepasst. Obwohl dies zunächst angedacht war werden wir davon absehen, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer …

Die Abschlagszahlungen für die Gaskunden der Stadtwerke werden nicht automatisch ab Oktober angepasst. Obwohl dies zunächst angedacht war werden wir davon absehen, erklärt
Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Günther.

Neben der Nichteinführung der Gasbeschaffungsumlage ist dieser Schritt durch die Einführung der Gaspreisbremse begründet. Durch Letztere soll die Dezemberabschlagszahlung, voraussichtlich auf Basis der Septemberabschlagszahlungen, durch den Staat übernommen werden.

Zudem wurde die Entscheidung der Stadtwerke durch den vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 reduzierten Mehrwertsteuersatz für Erdgas und Wärme beeinflusst. Für alle Stadtwerke-Kunden mit jährlicher Abrechnung (ohne Zwischenabrechnung bis 30.09.2022) kommt demnach rückwirkend für das komplette Jahr 2022 und auch für das Abrechnungsjahr 2023 automatisch der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Erdgas und Wärme zur Anwendung. Für 2024 muss dann abgegrenzt werden. Möglich macht dies das Steuerrecht.

„Da sich in diesem Kontext nach wie vor viele Unklarheiten hinsichtlich der systemtechnischen Abwicklung ergeben haben wir uns entschlossen die Abschlagszahlungen nicht zu ändern“, so Günther. Sollte dennoch der Wunsch auf eine Erhöhung der Abschlagsbeträge bestehen ist dies natürlich möglich. Kunden sollten die gewünschte Abschlagshöhe dann, idealerweise per E-Mail an info@sw-freudenstadt.de, unter Angabe der Kundennummer mitteilen.

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06.10.2022 Gaspreisbremse statt Gasbeschaffungsumlage: Stadtwerke Freudenstadt geben Senkungen an Kunden weiter

Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 kurzfristig die umstrittene Gasbeschaffungsumlage gekippt und stattdessen einen umfangreichen Abwehrschirm angekündigt, durch den Haushalte und Unternehmen in …

Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 kurzfristig die umstrittene Gasbeschaffungsumlage gekippt und stattdessen einen umfangreichen Abwehrschirm angekündigt, durch den Haushalte und Unternehmen in Deutschland bei den Energiekosten spürbar entlastet werden sollen.

„Wir freuen uns, dass unsere Kundinnen und Kunden nicht zusätzlich durch die Gasbeschaffungsumlage belastet werden. Trotz der sehr kurzfristigen Entscheidung zwei Tage vor dem geplanten Einführungstermin können die Stadtwerke Freudenstadt die Erhebung der Gasbeschaffungsumlage stoppen.“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Günther. Dies bedeutet, dass sich die zum 01.10.2022 angekündigten Arbeitspreise von Kunden um die Höhe der Gasbeschaffungsumlage – also um 2,879 Cent/kWh brutto mindern. Dies gilt für Vertragskunden genauso wie für Kunden, die im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung versorgt werden.

Kunden der Stadtwerke Freudenstadt müssen nicht selbst aktiv werden, um vom Wegfall der Gasbeschaffungsumlage zu profitieren. Sie zahlen ab Oktober automatisch den um die weggefallene Beschaffungsumlage niedrigeren Preis.

Die Bundesregierung hat die Gasumlage gestoppt und will nun stattdessen mit einem 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Strom- und Gaspreisbremse. Durch sie sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden. Wie genau die Strom- und Gaspreisbremsen ausgestaltet werden, ist noch unklar.
Eine Expertenkommission soll bis Mitte Oktober einen Vorschlag für eine konkrete Umsetzung machen. Peter Günther, Geschäftsführer der Stadtwerke Freudenstadt fordert: „Wir brauchen jetzt möglichst schnell konkrete und einfach umsetzbare Beschlüsse der Politik, damit die angekündigten Entlastungen für die Kundinnen und Kunden rasch wirksam werden.“ Sobald Details zur Ausgestaltung der Preisbremsen vorliegen, werden die Stadtwerke Freudenstadt die Kunden ausführlich informieren.

Zusätzlich zum Abwehrschirm wurde von der Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme zum 01.10.2022 von 19% auf 7% zu reduzieren. Auch das sind gute Nachrichten für die Kundinnen und Kunden. Die Stadtwerke Freudenstadt arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die notwendigen Anpassungen umzusetzen. Sicher ist: Die Mehrwertsteuersenkung wird 1:1 bei den Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Freudenstadt ankommen.

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05.10.2022 Neue Bewerbungsphase für Vereinsförderprogramm „FörderTröpfle“ beginnt

Auch im Herbst 2022 gibt es eine Neuauflage des Vereinsförderprogramms „Freudenstädter FörderTröpfle“, der Stadtwerke Freudenstadt. Gerade in diesen Zeiten sind Vereine ein wichtiger Pfeiler unserer …

Auch im Herbst 2022 gibt es eine Neuauflage des Vereinsförderprogramms „Freudenstädter FörderTröpfle“, der Stadtwerke Freudenstadt.

Gerade in diesen Zeiten sind Vereine ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft. Daher unterstützen die Stadtwerke auch jetzt die vielfältige und so wertvolle Arbeit der Vereine, erklärt Geschäftsführer Peter Günther.

Alle gemeinnützigen Vereine aus dem Netzgebiet der Stadtwerke – also aus Freudenstadt, Dornstetten, Loßburg, Seewald, und Alpirsbach – haben ab 07.10.2022 bis 20.11.2022 die Möglichkeit sich unter www.stadtwerke-freudenstadt.de mit einem konkreten Projekt zu bewerben. Im Zuge der Bewerbung ist neben der Projektbeschreibung auch mindestens ein Bild einzureichen, das die Vereinsarbeit beschreibt.

Nach der Bewerbungsphase erfolgt im November eine Projektauswahl durch die Stadtwerke. Hierbei werden einzelne Projekte mit maximal 500 Euro gefördert. Insgesamt werden im Rahmen der Herbstaktion des FörderTröpfle 8000 Euro an die Vereine gespendet. Vereine die von den Stadtwerken berücksichtigt werden erhalten einen entsprechende Benachrichtigung. Die geförderten Projekte werden von den Stadtwerken auf ihrer Internetseite und auf Facebook vorgestellt. Auf Facebook findet zusätzlich im November eine Abstimmung statt. Das Projekt mit den meisten Stimmen kann auf weitere 150 Euro der Stadtwerke zählen.

> Mehr Infos zur Bewerbung…

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