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Ab sofort müsssen Sie Ihr Bakonkraftwerk
nur noch im Markstammdatenregister anmelden.
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Aktuelle Infos zum Ablauf

Ab sofort müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister registrieren. Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf, die es zu beachten gilt: Prüfen Sie als Mieter/in, ob das …

Ab sofort müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister registrieren. Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf, die es zu beachten gilt:

  • Prüfen Sie als Mieter/in, ob das Anbringen eines Balkonkraftwerks erlaubt ist.
  • Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich dazu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Dieser überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.
  • Registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dort ist der Zähler mit entsprechender Zählernummer anzugeben.
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Hinweise

Zählerwechsel & Zählereinbau: Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb der …

Zählerwechsel & Zählereinbau:
Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf informieren wir rechtzeitig.

Einspeisevergütung:
Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.
Sofern Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, so ist dies hier möglich. Eine Beantragung der Einspeisevergütung ist nur für Neuanlagen möglich. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.

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Link zum Marktstattdatenregister. Für die Registrierung werden folgenden Inforamtionen benötigt: Angaben zur Person, Standort der Anlage, Technische Daten der Anlage, Datum der Inbetriebnahme, Zählernummer


Das hat sich geändert: Bei Balkonkraftwerken mit unentgeltlicher Abnahme des Überschussstromes entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Registrierungspflicht beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt weiterhin bestehen. Balkonkraftwerke können angemeldet werden bis zu einer Modulleistung von insgesamt 2 kWp und einer Wechselrichterleistung von 800 Watt. Der Betrieb der Balkonkraftwerke vor dem Umbau auf einen 2-Richtungszähler ist zulässig.