Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutz und interne Meldestelle
Seit dem 04. Dezember 2023 hat die Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG Antikorruptionsstellen eine interne Hinweisgeberstelle und neutralen Ansprechpartner für Korruptionsverdachte bestellt.
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) des Bundes auf der Grundlage der sog. EU Whistleblower-Richtlinie und das Kommunale Meldestellengesetz des Landes Baden-Württemberg sind Kommunen und kommunale Unternehmen ab einer gewissen Größe verpflichtet eine interne Meldestelle für Hinweisgeber zu betreiben.
Die neue interne Meldestelle übernimmt zu den bisherigen Aufgaben zur Korruptionsbekämpfung und -verhütung auch die Aufgaben aus dem Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist, dass Personen über eine interne Meldestelle Informationen über Rechtsverstöße mitteilen können und dabei vor Repressalien geschützt werden.
Für Mitarbeitende und Geschäftspartner der Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG steht der Weg zur Abgabe eines Hinweises an die interne Meldestelle offen. Sollten Anhaltspunkte für Fehlverhalten und Verstöße gegen Rechtsnormen, die das Hinweisgeberschutzgesetz benennt vorliegen (z.B. Arbeitsschutzgesetz, strafbare Handlungen wie Diebstahl, Korruption), ist die Abgabe eines Hinweises an die für die Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG bestellte Meldestelle möglich.
- Die Meldestelle ist über folgenden Link erreichbar: Whistleblower Software
Bei Verdacht auf Korruption oder andere schwerwiegende Verfehlungen können sich weiterhin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Geschäftspartnerinnen und -partner und Kundinnen über den genannten Link melden.
Neben den internen Meldestellen in Unternehmen wurden auch noch externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz eingerichtet an die man sich melden kann:
Allgemeine Informationen: BfJ - Hinweisgeberstelle
Zuständigkeit externe Meldestellen: BfJ Zuständigkeit der Meldestellen
Bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Hinweisgeberschutz und Korruptionsprävention und -bekämpfung wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Personal & Organisation.