Einführung Lieferantenwechsel 24h (LW24) seit 06. Juni 2025
Mit dem 24h-Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinien auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe für den Bereich Strom deutschlandweit festgelegt.
Wie funktioniert der 24h-Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Prozess, bei dem ein Kunde mit einer Verbrauchsstelle den bisherigen Energieversorger wechselt. Innerhalb von 24 Stunden können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Energielieferanten schnell und unkompliziert wechseln. Dies bedeutet mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel. Der technische Prozess (zwischen Netzbetreiber und Lieferant) wird deutlich schneller ablaufen. Allerdings bleiben vertragliche Kündigungsfristen zwischen Endkunden und Lieferanten weiterhin bestehen – ein täglicher Wechsel ist also nur möglich, sofern keine vertraglichen Bindungen mehr bestehen und alle Daten vorliegen.
Was bedeutet das für Ihren Einzug, Auszug, Umzug bzw. Lieferantenwechsel?
Seit 06. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen für die Stromversorgung nicht mehr möglich. Umzüge bzw. Lieferantenwechsel müssen zwischen dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber künftig mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin eingeleitet werden. Damit wir Ihre An- bzw. Abmeldung problemlos bearbeiten können, verweisen wir auf die Strom Grundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie unsere pdfAllgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bitten Sie, uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. Nur so vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen.
FAQ zum 24h-Lieferantenwechsel
1. Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?
Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
2. Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.
3. Wie sieht es mit Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen aus?
Auch wenn der (technische) Wechsel innerhalb von 24 Stunden erfolgt, müssen Sie sicherstellen, dass Sie den Vertrag mit Ihrem aktuellen Anbieter unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist beenden. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
4. Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung zwischen Netzbetreiber und Lieferant
5. Kann ich mich rückwirkend an- oder abmelden?
Nein! Ab dem 06. Juni 2025 sind rückwirkende Meldungen nicht mehr möglich! Ihre An- und Abmeldungen können somit nur noch in die Zukunft vorgenommen werden.
6. Wann muss ich den Einzug, Auszug oder Umzug melden?
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Ein-, Aus-, Umzugstermin. Durch die neue, gesetzliche Regelung sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Meldungen nicht mehr möglich.
7. Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?
Ihr Stromvertrag bleibt dann weiterhin bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse so lange aufkommen bis der Ein-, Aus -oder Umzug beim Energieversorger eingeleitet wird. In dem Falle sind auch die Bearbeitungszeiten beim Energieversorger zu beachten.
8. Gibt es eine Kulanzregelung, wenn ich verspätet melden?
Nein! Seitens des Lieferanten gibt es keine Kulanzregelung. Eine rückwirkende Bearbeitung ist technisch nicht mehr möglich.
9. Wie kann ich meinen Umzug melden?
Wir benötigen ein Übergabeprotokoll, dass Sie uns bitte per E-Mail oder Post übersenden. Gerne können Sie dies auch persönlich bei uns abgeben, falls Sie noch Fragen haben. Welche Informationen darin enthalten sein müssen finden Sie unter Punkt 10. Hier finden Sie unser pdfBlanko-Übergabeprotokoll.
10. Welche Daten sind für die Ein-/Aus-/Umzugsmeldung zwingend erforderlich?
- Kundennummer, Name, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
- Ein-, Aus-, Umzugsdatum
- Marktlokations-ID (alternativ Zählernummer) und ggf. Zählerstände
- Name und Anschrift des Nachmieters (ggf. Eigentümer)
Exkurs: Was ist die Marktlokations-ID (MaLo-ID)?
Ab 06. Juni 2025 wird für den Lieferantenwechsel Strom anstatt der Zählernummer nur noch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) für die Zuordnung der Verbrauchsstelle berücksichtigt. Diese elfstellige Nummer hilft die genaue Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zu identifizieren, um so die Kommunikation zwischen Netzbetreibern, Energielieferanten, Messstellenbetreibern (Marktpartnern) und Kunden zu vereinfachen. Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Um einen schnellen und reibungslosen Wechsel des Stromlieferanten vorzunehmen, ist es somit zwingend notwendig, dass die MaLo-ID angegeben wird. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht finden, geben Sie bitte Ihre vollständige Zählernummer an, damit wir Ihre MaLo-ID bei Ihrem Netzbetreiber erfragen können.