Wie sieht meine Rechnung aus und was bedeuten die Positionen?
Im folgenden können Sie eine Musterrechnung herunterladen. Gleichzeitig finden Sie Erläuterungen zu den einzelnen Rechnungspostitionen.
Rechnung und Abschläge
Mit der Zahlung Ihres monatlichen Abschlagsbetrag leisten Sie eine Vorauszahlung für Ihre Jahresschlussrechnung. Am Ende des Jahres oder bei einem Umzug wird aufgrund der Zählerstände Ihr Gesamtverbrauch für Strom, Erdgas, Wasser oder Wärme ermittelt und der tatsächliche Rechnungsbetrag errechnet. Haben Sie zu viel bezahlt, bekommen Sie den Restbetrag wieder zurückerstattet. Haben Sie zu wenig bezahlt, wird Ihnen der restliche Betrag in Rechnung gestellt.
Bei den Stadtwerken Freudenstadt gibt es 12 Abschlagsfälligkeiten in einem Jahr. Die erste Fälligkeit im Jahr ist nach Stellung der Jahresendabrechnung (ca. Mitte Februar). Der Abschlag für Februar ist Ende Februar fällig, die weiteren Abschläge jeweils Ende des laufenden Monats. Der genaue Abschlagsplan ist der Jahresendabrechnung zu entnehmen.
Bei der Bemessung der Höhe Ihrer Abschläge gehen wir von den jeweils aktuellen Voraussetzungen aus, d. h. die Abschläge werden auf der Basis der bisherigen Verbräuche und Abschläge festgestellt. Das Ganze wird dann mit den aktuellen Preisen multipliziert und auf 12 Abschlagsfälligkeiten verteilt.
In der Regel umfasst eine Abrechnung einen Zeitraum von zwölf Monaten. Ergeben sich in dieser Zeit jedoch zum Beispiel Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuersätze, ist eine entsprechende Aufteilung der Verbrauchsmengen erforderlich. Sollte vom Kunden keine Ablesung zu diesem Stichtag erfolgt sein, so werden wir unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen eine Zählerstandsschätzung vornehmen. Zum Ende des Jahres am 31.12. erfolgt immer ein Schnitt mittels Jahresabrechnung.
Die Stadtwerke Freudenstadt ändern den Abschlag nach jeder Jahresrechnung aufgrund des aktuellen Verbrauches und der aktuellen Preise. Sollte die Abschlagshöhe nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.
Am einfachsten und bequemsten ist es uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Es erleichtert Ihnen den Zahlungsverkehr und erspart unnötigen Zeitaufwand. Zahlungen können nicht vergessen werden und gehen pünktlich ein. Wir rufen die monatlichen Abschläge zum Fälligkeitstermin und den sich aus der Abrechnung ergebenen Restbetrag frühestens 14 Tage nach Rechnungsdatum von Ihrem Konto ab. Ergibt die Verbrauchsabrechnung ein Guthaben, wird Ihnen dieser Betrag 14 Tage nach Rechnungserstellung auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Natürlich dürfen Sie auch gerne überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten. Bitte beachten Sie aber, dass wir nur 11 Abschläge anfordern, Daueraufträge aber meistens 12 Mal ausgeführt werden. Falls Sie die Abschläge monatlich überweisen möchten, gilt es zu bedenken, dass wir nur einmalig mit der Jahresrechnung die fälligen Zahlungstermine ausweisen und keine monatlichen Zahlungsaufforderungen mehr versendet werden.
Wenn sich nach einer Jahresabrechnung für Sie ein Guthaben ergibt, zahlen wir dieses bei Einzugsverfahren 14 Tagen nach Rechnungserstellung angegebene Konto aus, bei anderer Zahlungsart wird die Kontonummer des Kunden angefordert. Dasselbe gilt bei Schlussabrechnungen aus Vertragsauflösungen.
Bitte prüfen Sie erst einmal die Zählerstände auf der Rechnung mit dem Tagesstand der Zähler. Vergleichen Sie auch die Verbrauchsmenge mit den Vorjahren. Berücksichtigen Sie bei der Heizenergie (elektrische Speicherheizung/Erdgas), ob der entsprechende Winter vielleicht kälter und länger war. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Faktor. Auch prüfen Sie bitte Ihre Stromgeräte: sind neue Geräte hinzugekommen, sind Geräte veraltet oder evtl. beschädigt, sind mehr Personen anwesend gewesen als üblich. Sollte dies zu keiner plausiblen Erklärung führen, helfen wir Ihnen gerne weiter.