Wir haben die am häufigsten an uns gerichteten Fragen und deren Antworten thematisch zusammengestellt.
Umzug
Abmeldung
Im Falle einer Abmeldung benötigen wir von Ihnen:
Kundennummer, Datum der Schlüsselübergabe, die Zählernummer, den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe (dieser kann auch telefonisch mitgeteilt werden), die Anschrift der neuen Wohnung und den Namen des Nachmieters (sofern bekannt), evtl. Eigentümer der Wohnung.
Anmeldung
Falls Sie sich anmelden möchten teilen Sie uns bitte 14 Tage vor Einzug folgende Daten mit:
Vor- und Zuname der / des Vertragspartner(s), evtl. abweichende Anschrift, Etagenbezeichnung / Wohnungsnummer, Name des Vormieters, Zählernummer, Datum der Schlüsselübernahme, Zählerstand zum Tag der Schlüsselübernahme.
Wird der Bezug ohne ordnungsgemäße Kündigung eingestellt, so bleiben Sie für die Bezahlung des Grundpreises (Leistungs- und Verrechnungspreis) und des Arbeitspreises für den vom Zähler angezeigten Verbrauch haftbar.
Wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes umziehen, übernehmen Sie Ihren bisherigen Vertrag in die neue Abnahmestelle. Sie erhalten für Ihre alte Abnahmestelle eine Schlussrechnung. Beim Umzug in ein anderes Grundversorgungsgebiet endet Ihr bisheriger Vertrag mit Auszug.
Ein Mal im Jahr erhalten Sie von uns die so genannte Jahresverbrauchsabrechnung (i.d.R im Januar für das Vorjahr).
Rechnung / Abschläge
Mit der Zahlung Ihres monatlichen Abschlagsbetrag leisten Sie eine Vorauszahlung für Ihre Jahresschlussrechnung. Am Ende des Jahres oder bei einem Umzug wird aufgrund der Zählerstände Ihr Gesamtverbrauch für Strom, Erdgas, Wasser oder Wärme ermittelt und der tatsächliche Rechnungsbetrag errechnet. Haben Sie zu viel bezahlt, bekommen Sie den Restbetrag wieder zurückerstattet. Haben Sie zu wenig bezahlt, wird Ihnen der restliche Betrag in Rechnung gestellt.
Bei den Stadtwerken Freudenstadt gibt es 12 Abschlagsfälligkeiten in einem Jahr. Die erste Fälligkeit im Jahr ist nach Stellung der Jahresendabrechnung (ca. Mitte Februar). Der Abschlag für Februar ist Ende Februar fällig, die weiteren Abschläge jeweils Ende des laufenden Monats. Der genaue Abschlagsplan ist der Jahresendabrechnung zu entnehmen.
Bei der Bemessung der Höhe Ihrer Abschläge gehen wir von den jeweils aktuellen Voraussetzungen aus, d. h. die Abschläge werden auf der Basis der bisherigen Verbräuche und Abschläge festgestellt. Das Ganze wird dann mit den aktuellen Preisen multipliziert und auf 12 Abschlagsfälligkeiten verteilt.
In der Regel umfasst eine Abrechnung einen Zeitraum von zwölf Monaten. Ergeben sich in dieser Zeit jedoch zum Beispiel Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuersätze, ist eine entsprechende Aufteilung der Verbrauchsmengen erforderlich. Sollte vom Kunden keine Ablesung zu diesem Stichtag erfolgt sein, so werden wir unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen eine Zählerstandsschätzung vornehmen. Zum Ende des Jahres am 31.12. erfolgt immer ein Schnitt mittels Jahresabrechnung.
Die Stadtwerke Freudenstadt ändern den Abschlag nach jeder Jahresrechnung aufgrund des aktuellen Verbrauches und der aktuellen Preise. Sollte die Abschlagshöhe nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.
Am einfachsten und bequemsten ist es uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Es erleichtert Ihnen den Zahlungsverkehr und erspart unnötigen Zeitaufwand. Zahlungen können nicht vergessen werden und gehen pünktlich ein. Wir rufen die monatlichen Abschläge zum Fälligkeitstermin und den sich aus der Abrechnung ergebenen Restbetrag frühestens 14 Tage nach Rechnungsdatum von Ihrem Konto ab. Ergibt die Verbrauchsabrechnung ein Guthaben, wird Ihnen dieser Betrag 14 Tage nach Rechnungserstellung auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Natürlich dürfen Sie auch gerne überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten. Falls Sie die Abschläge monatlich überweisen möchten, gilt es zu bedenken, dass wir nur einmalig mit der Jahresrechnung die fälligen Zahlungstermine ausweisen und keine monatlichen Zahlungsaufforderungen mehr versendet werden.
Wenn sich nach einer Jahresabrechnung für Sie ein Guthaben ergibt, zahlen wir dieses bei Einzugsverfahren 14 Tagen nach Rechnungserstellung angegebene Konto aus, bei anderer Zahlungsart wird die Kontonummer des Kunden angefordert. Dasselbe gilt bei Schlussabrechnungen aus Vertragsauflösungen.
Bitte prüfen Sie erst einmal die Zählerstände auf der Rechnung mit dem Tagesstand der Zähler. Vergleichen Sie auch die Verbrauchsmenge mit den Vorjahren. Berücksichtigen Sie bei der Heizenergie (elektrische Speicherheizung/Erdgas), ob der entsprechende Winter vielleicht kälter und länger war. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Faktor. Auch prüfen Sie bitte Ihre Stromgeräte: sind neue Geräte hinzugekommen, sind Geräte veraltet oder evtl. beschädigt, sind mehr Personen anwesend gewesen als üblich. Sollte dies zu keiner plausiblen Erklärung führen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Energieverbrauch / Ablesung / Zähler
Der Energie- und Wasserverbrauch wird einmal im Jahr durch Ablesen der Zähler festgestellt. Die Differenz zweier Ablesungen ergibt den Verbrauch. Über diesen Verbrauch erstellen wir für Sie eine Jahresabrechnung unter Verrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen. Für Abrechnungszeiträume, die kein volles Jahr umfassen, berechnen wir die festen Preisbestandteile (z.B. den Grundpreis) zeitanteilig.
Die Zähler für Strom, Erdgas und Wasser befinden sich i.d.R. im Keller. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart.
Ein Eintarifzähler misst den Strom (in kWh) rund um die Uhr auf einem Zählwerk, welches mit dem gleichen Arbeitspreis abgerechnet wird.
Mit diesem Zähler wird der Strom für „Tag“ und „Nacht“ getrennt. Damit besteht die Möglichkeit, bspw. für Nachtspeicherheizungen unterschiedliche Preise je Kilowattstunde für den Tag- und Nachtverbrauch anzubieten.
Die Strom-, Erdgas-, Wasser- und Fernwärmezähler messen in 99 % aller Fälle korrekt. Selbstverständlich kann es dennoch sein, dass so ein Messgerät einmal defekt ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Zähler fehlerhaft misst, führen wir gern eine Befundprüfung (eichamtliche Überprüfung) durch. Bestätigt sich Ihr Verdacht, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten für die Prüfung. Stellt sich jedoch heraus, dass der Zähler einwandfrei misst, stellen wir Ihnen die Kosten der Befundprüfung in Rechnung. Unserer technischen Fachabteilungen geben Ihnen gerne hierzu weitere Informationen.
Um Ihren Gasverbrauch in Kilowattstunden zu ermitteln, multiplizieren wir den Verbrauch in Kubikmetern mit dem Brennwert und der Zustandszahl. Diesen Rechenweg sowie die Werte können Sie auf Ihrer Jahresendabrechnung nachvollziehen.
Nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 errechnet sich der Umrechnungsfaktor aus der Zustandszahl z und dem Brennwert des Gases. Die z-Zahl ergibt sich aus den örtlichen Gegebenheiten. Freudenstadt ist in 4 Höhenzonen unterteilt. Für jede Zone ist eine individuelle z-Zahl, in Abhängigkeit von Luftdruck, Gaseffektivdruck und Gastemperatur ermittelt worden. Die Höhenzonen sind gegliedert in Zone I von ca. 640-690m, Zone II von ca. 690-740m, Zone III ca. 740-790m und Zone IV ca. 590-640m geodätische Höhe. Der abzurechnende Brennwert ergibt sich als Durchschnittswert der monatlichen Brennwerte und ist somit je nach Abrechnungszeitraum variabel. Die jeweilige z-Zahl und der Brennwert sind aus der Gasabrechnung ersichtlich.
Weitere Hinweise zur Umrechnung für die Abrechnungsjahre 2010-2015 (PDF)
Weitere Hinweise zur Umrechnung ab dem Abrechnungsjahr 2016 (PDF)
Um Ihren Stromfressern auf die Spur zu kommen, können Sie sich bei den ansässigen Elektroinstallateuren Strommessgeräte ausleihen, um zu prüfen, wie viel bestimmte Geräte in Ihrem Haushalt verbrauchen.
Strompreise / Stromsteuer / EEG / KWK / § 19 Umlage / Stromausfall
Die Strompreise bilden sich am Markt. Der Strom wird an Strombörsen nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage gehandelt. Teilnehmer am Börsenhandel sind Stromerzeuger, Großkunden, Stromhändler u.a. Strombörsen ermöglichen somit einen standardisierten Handel mit Strom.
Einen entscheidenden Einfluss auf den Preis hat dabei, wie viel Strom nachgefragt wird und wie viel Strom zu welchen Zeiten produziert und angeboten werden kann. Der an der Börse entstandene Marktpreis hat natürlich auch Einfluss auf die Preise, welche Privatkunden für Strom zahlen.
Über die Marktsituation hinaus beeinflussen weitere Faktoren den Preis. Dazu gehören Beschaffungskosten, Netzentgelte sowie die staatlichen Belastungen.
Der Staatsanteil hat sich in den letzten Jahren immer mehr nach oben entwickelt. Insbesondere die Umlage aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hat dazu beigetragen. Der aktuelle EEG-Satz beträgt seit 01.01.2012 3,592 Cent (netto) je Kilowattstunde.
Der Strompreis besteht aus dem Verrechnungs- / Leistungspreis und dem Verbrauchspreis. Der Verrechnungs- / Leistungspreis ist vertraglich festgelegt, also unabhängig vom eigentlichen Verbrauch. Mit diesen Preisen werden im Wesentlichen die Kosten für die Bereitstellung des Stroms, des Stromzählers, die Verbrauchsmessung, die Rechnungslegung und das Inkasso abgegolten.
Der Verbrauchspreis sind die Kosten für den verbrauchten Strom pro Kilowattstunde, also der Strompreis. Er setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Netznutzung, Stromerzeugung, Ökosteuer, Konzessionsabgabe, KWK, § 19 Umlage, EEG und Mehrwertsteuer.
Die Stromsteuer ist eine im Zusammenhang mit der Ökologischen Steuerreform eingeführte Abgabe auf den Stromverbrauch. Sie wird für jede verbrauchte Kilowattstunde erhoben und ist umsatzsteuerpflichtig.
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer im Sinne der Abgabenverordnung und damit nach Umsatzsteuergesetz in die Berechnung der Umsatzsteuer einzubeziehen. Als Bestandteil unserer Preise weisen wir die Stromsteuer zur besseren Übersicht gesondert aus. Die von uns in Rechnung gestellte Stromsteuer führen wir ordnungsgemäß an das zuständige Hauptzollamt ab.
Die Stromkennzeichnung informiert Sie darüber, welchen Anteil die einzelnen Energieträger am Energiemix zur Stromerzeugung haben. Unterschieden wird dabei zwischen erneuerbaren Energien (z. B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie), Kernkraft und fossilen und sonstigen Energieträgern (z. B. Steinkohle, Erdgas).
KWK bedeutet Kraft-Wärme-Kopplung. In einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (z.B. im Panorama-Bad Freudenstadt) werden gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Die Erzeugungsart ist besonders umweltschonend und wirtschaftlich. Ein vom Staat vorgegebener Bestandteil des Strompreises ist die KWK–Abgabe. Damit werden KWK-Anlagen finanziell gefördert. Grundlage hierfür bildet das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Überprüfen Sie zuerst, ob alle Sicherungen und der Schutzschalter eingeschaltet sind. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie bei Nachbarn oder dem Hausmeister nachfragen, ob anderswo ebenfalls der Strom ausgefallen ist. Wenn das nicht zutrifft, wäre die nächste Frage, ob der Zähler aufgrund offener Rechnungen gesperrt wurde. Kann auch diese Möglichkeit ausgeschlossen werden, sollten Sie uns umgehend informieren (
Bereitschaftsdienst).
Erdgas / Gasgeruch
Erdgas ist ein brennbarer, fossiler Energieträger, der in unterirdischen Lagerstätten vorkommt. Das methanreiche Erdgas ist ein Gasgemisch, das man meist gemeinsam mit Erdöl vorfindet. Erdgas entsteht aus abgestorbener Biomasse unter Luftabschluss und hohem Druck. Es besteht aus niedrigen Kohlenwasserstoffen, vor allem Methan (75-95 Prozent), Ethan und Propan. Daneben enthält es u. a. Kohlendioxid und in Spuren Schwefelwasserstoff, die bei der Aufbereitung weitgehend entfernt werden.
Als moderner Primär-Energieträger zeichnet sich Erdgas vor allem durch seine einzigartige Umweltfreundlichkeit und vielseitigen Einsatzmöglichkeiten aus. Ob zu Hause, in der Industrie, im Gewerbe oder im kommunalen Bereich – Erdgas ist immer eine kostengünstige und sichere Energiequelle.
Von den erschlossenen Erdgasreserven sind ca. 30 % gefördert. Bezogen auf diese Fördermenge ergibt sich laut BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) eine sichere Versorgung mit konventionellem Erdgas bis knapp über das Jahr 2060 hinaus. Werden die Erdgasressourcen hinzugerechnet, reichen die Vorräte bis Mitte des nächsten Jahrhunderts unter der Annahme gleich bleibender Förderung. Die Erdölreserven hingegen reichen unter derzeitigen Voraussetzungen nur noch ca. 40 Jahre.
Der Faktor Umwelt: Im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen, wie etwa Öl, verursacht Erdgas die geringsten CO2-Emissionen. Die Installation von Erdgasheizungen wird deshalb in Neubauten immer beliebter. Neben der ökologischen Komponente spielt jedoch auch die Energieeffizienz eine wesentliche Rolle. Moderne Erdgasgeräte senken den Energieverbrauch spürbar. Davon profitieren sowohl die Verbraucher, die Energiekosten sparen, als auch die Umwelt. Mehr noch: Erdgas hinterlässt bei der Verbrennung nur wenige Rückstände. Der Reinigungs- und Wartungsaufwand der Kessel ist vergleichsweise gering. Und die Heizgeräte lassen sich exakt regulieren und leicht bedienen. Eigenheimbesitzer genießen darüber hinaus den Vorteil, dass Erdgas keinen zusätzlichen Lagerraum benötigt. Über die Erdgasleitungen der Stadtwerke Freudenstadt ist es permanent verfügbar.
Das in der Bundesrepublik eingesetzte Erdgas stammt zu etwa 15 Prozent aus heimischen Quellen. Weit über 80 Prozent kommen aus zuverlässigen Lieferländern, wie aus Dänemark, Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen und Russland.
Die breite Fächerung bei den Lieferländern sichert Deutschland langfristig eine solide Versorgung mit Erdgas. Zusätzliche Versorgungssicherheit bieten die deutschen Untertage-Gasspeicher mit einer Kapazität von zusammen mehr als 19 Milliarden Kubikmetern.
Von Natur aus ist Gas geruchslos. Um allerdings austretendes Gas schnell zu bemerken, wird ihm ein stark riechender Zusatzstoff (Odormittel) beigemischt.
Wenn Sie Gasgeruch in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus feststellen, sollten Sie alle Fenster und Türen öffnen, um für Durchzug zu sorgen. Weiterhin sollten Sie keinesfalls elektrische Schalter betätigen, Ihr Telefon benutzen oder Geräte an- / ausschalten oder den Stecker aus der Steckdose ziehen. Als nächstes sollten Sie den Gashahn zudrehen und gegebenenfalls andere Mieter auf den Gasgeruch aufmerksam machen. Benutzen Sie dabei aber keinesfalls die Klingel, sondern klopfen Sie an die Türen! Nach Verlassen des Hauses können Sie von Ihrem Handy den
Bereitschaftsdienst benachrichtigen.
Der Erdgaspreis besteht aus dem Grundpreis und dem Verbrauchspreis. Beide orientieren sich am Jahresverbrauch. Der Arbeitspreis setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Netznutzung, Beschaffungskosten, Erdgassteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer.
Der Brennwert bezeichnet die gesamte Wärmemenge, die bei der Verbrennung von Energieträgern entsteht. Die z-Zahl errechnet sich aus Faktoren wie Luftdruck, Gaseffektivdruck und Gastemperatur, sowie Kompressibilitätszahl.
Der Gasfaktor dient zur Umrechnung der verbrauchten Gaskubikmeter –siehe Zählerstand am Gaszähler- in die abzurechnenden Kilowattstunden unter Berücksichtigung der Gasqualität und weiterer Einflussfaktoren wie Druck und Temperatur. Da Erdgas ein Naturprodukt ist, ist es möglich, dass sich die Gaszusammensetzung und damit auch der Energiegehalt des Erdgases ändert. Der Transportnetzbetreiber misst kontinuierlich den Brennwert des Gases und ermittelt den monatlichen Umrechnungsfaktor. Bei der Rechnungsstellung wird der Durchschnittswert der Verbrauchsmonate ermittelt und der Erdgasverbrauch von Kubikmetern in Kilowattstunden umgerechnet.