Basis Tarife - Allgemeiner Tarif (ehemals Grundversorgung)
brutto1 | netto2 | ||
Grundpreis je Monat | Euro/Monat | ||
bis 4000 kWh | 12,10 | 10,17 | |
4.001-50.000 kWh | 12,89 | 10,83 | |
über 50.000 kWh | 16,27 | 13,67 | |
Arbeitspreis je kWh | Cent/kWh | ||
bis 4000 kWh | 7,39 | 6,21 | |
4.001-50.000 kWh | 7,15 | 6,01 | |
über 50.000 kWh | 7,07 | 5,94 |
1Die Bruttopreise enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer (19 %).
Sie sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Bei Änderung der Steuersätze ändern sich die Preise entsprechend.
2Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Energiesteuer von 0,55 Cent/kWh, sowie die Konzessionsabgabe von 0,22 Cent/kWh.
Grundversorgung:
Im Rahmen der Grundversorgung bieten wir Ihnen die Belieferung von Erdgas zu den Grundversorgungstarifen an.Ersatzversorgung:
Für die Ersatzversorgung von Tarifkunden im Niederdruck gilt der Preis der Ersatzversorgung.Die Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG rechnet nach Nettopreisen ab, zu denen die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzu gerechnet wird. Die Bruttopreise sind teilweise gerundet. In den Nettopreisen ist die Erdgassteuer von zurzeit 0,55 Cent/kWh enthalten. Nähere Informationen finden Sie unter Gas/Netznutzung auf unserer Homepage
www.stadtwerke-freudenstadt.de im Internet oder unter der Telefonnummer 07441/921-0.
In den vorgegebenen Tarifen ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung-KAV) vom 09.01.1992 (in geänderter Fassung vom 22.07.1999) enthalten.
Die Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG rechnet den Gasverbrauch thermisch in kWh ab. Dazu wird der Gaszähler abgelesene Kubikmeter-Wert (m3) in kWh umgerechnet. Nach dem DVGW-Arbeitsblatt G685 errechnet sich der Umrechnungsfaktor aus der Zustandszahl z und dem Brennwert des Gases. Die z-Zahl ergibt sich aus den örtlichen Gegebenheiten. Unser Netzgebiet ist in mehrere Höhenzonen unterteilt. Für jede Zone ist eine individuelle z-Zahl, in Abhängigkeit von Luftdruck, Gaseffektivdruck und Gastemperatur ermittelt worden. Die Höhenzonen sind gegliedert in Zone I 641-690m, Zone II 691-740m, Zone III 741-790m, Zone IV 590-640m, Zone V >790 - <840 m, Zone VI >540 - <590 m geodätische Höhe. Der abzurechende Brennwert ergibt sich als Durchschnittswert der monatlichen Brennwerte und ist somit je nach Abrechnungszeitraum variabel. Die jeweilige z-Zahl und der Brennwert sind aus der Gasabrechnung ersichtlich.
Es gilt die Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV vom 26.10.2006 und das Energiewirtschaftsgesetz von 13.07.2005.