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Blick über den Wald auf die Stadtsilhouette von Freudenstadt - im Zentrum gute erkennbar die Stadtkirche mit ihren zwei Türmen sowie links außen der Rathausturm und rechts außen die Marktinskirche. Im Hintergrund sieht man die Schwäbische Alb.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behinderten­gleichstellungs­gesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.stadtwerke-freudenstadt.de

Umgesetzte Maßnahmen

Visuelle Verbesserungen

  • Erhöhte Farbkontraste für bessere Lesbarkeit
  • Deutliche Kennzeichnung externer Links und Dateilinks mit Icons und Screenreader-Beschriftungen

Bedienungshilfen

  • Optimierte Tastaturnavigation für Menüs, Tarifrechner, Formulare und andere Elemente
  • „Zum Inhalt springen“ Button für schnelle Tab-Navigation
  • Möglichkeit, Bildergalerien zu pausieren für eine verbesserte Kontrolle der Inhaltsanzeige
  • Vergrößerte Interaktionsflächen für eine einfachere Bedienung mit Maus, Touchpad oder Touchscreen

Screenreader-Unterstützung

  • Beschreibende Bezeichnungen für Auswahl- und Eingabefelder
  • Unsichtbare Beschriftungen für Buttons zur besseren Nutzung mit Screenreadern
  • Beschreibende Texte (Alt-Texte) für alle Inhaltsbilder auf der Webseite

Bewegungsreduzierung

  • Option zur Deaktivierung von Bewegungen für verschiedene Elemente, darunter: Dropdown-Menüs, Bildergalerien, Lightboxes (Bildvergrößerungen), Accordions (Ausklappbare Inhaltsabschnitte), Historie-Zeitleiste

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • PDF-Dateien (insbesondere solche, die vor dem 31.07.2024 erstellt wurden) sind nicht vollständig barrierefrei. Neu eingestellte Dateien sollen künftig in barrierefreier Version erstellt und ältere durch solche ersetzt werden.

Begründung

Der Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG arbeitet an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache werden deshalb so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt. Wir sind stets bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.06.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einem Bericht über die Prüfung der Barrierefreiheit von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Rückmeldung und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.stadtwerke-freudenstadt.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Sie können wie folgt Kontakt mit uns aufnehmen:

Stadtwerke Freudenstadt GmbH & CO. KG
Reichsstraße 9
72250 Freudenstadt
Tel. +49 7441 921-0
Fax +49 7441 921-499
E-Mail: info@sw-freudenstadt.de

Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im vorherigen Punkt „Rückmeldung und Kontakt“.

Falls die Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 2793360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.